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AGB des kostenpflichtigen Firmeneintrages 


 
 I. Präambel 
  
Airportcars24 Vertriebs GmbH bietet neben der kostenlosen Standard-Visitenkarte die Möglichkeit zu einer umfangreicheren und erweiterten werbewirksamen Firmenpräsentation mit Email- und Homepage-Link (Premium-Eintrag) sowie Links, Text und Bild (Profi-Eintrag). Dieser Service ist kostenpflichtig und setzt den Abschluss eines Werbevertrags voraus.  
  
 II. Einbeziehungen der AGB     
   
Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und Airportcars24 Vertriebs GmbH  als Auftragnehmerin kommt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. 
  
 III. Vertragsabschluss 
  
Airportcars24 Vertriebs GmbH errichtet und unterhält im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Internet eine Spezial-Suchmaschine und übernimmt hierbei auch die Beratung und Vermarktung von Premium- und Profi-Einträgen. 
Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und Airportcars24 Vertriebs GmbH bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Airportcars24 Vertriebs GmbH, mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können die schriftliche nicht ersetzen. Unabhängig hiervon kommt der Werbevertrag zustande, wenn Airportcars24 Vertriebs GmbH den Premium- und / oder Profi-Eintrag des Auftraggebers in die Spezial-Suchmaschine einstellt. 
Maßgeblich für den Inhalt des Werbeauftrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Airportcars24 Vertriebs GmbH. 
  
 IV. Annahme von Aufträgen 
  
Airportcars24 Vertriebs GmbH ist nicht verpflichtet, die Werbeunterlagen des Auftraggebers zu prüfen. Airportcars24 Vertriebs GmbH ist frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen oder abzulehnen. 
Airportcars24 Vertriebs GmbH ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss den Premium- / Profi-Eintrag aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen oder ihre Einstellung in der Spezial-Suchmaschine zu löschen. Über die Gründe der Zurückweisung oder Löschung wird der Auftraggeber informiert. 
Weist Airportcars24 Vertriebs GmbH einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs. 2 genannten Gründen) nach Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers auch aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen. 
  
 V. Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers 
  
Der Auftraggeber trägt im Verhältnis zu Airportcars24 Vertriebs GmbH die ausschließliche Verantwortung für den Inhalt seines Premium- / Profi-Eintrages und steht Airportcars24 Vertriebs GmbH dafür ein, dass dieser Eintrag keinen strafrechtlichen, presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften widerspricht. 
Mit der Erteilung des Werbeauftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er alleiniger Rechtsinhaber der von ihm zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. 
Der Auftraggeber stellt Airportcars24 Vertriebs GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet Airportcars24 Vertriebs GmbH gegenüber für jeglichen aus dem Premium- / Profi-Eintrag entstandenen oder entstehenden Schaden. 
  
 VI. Werbeunterlagen 
  
Der Profi-Eintrag besteht aus einem Bild und mehreren freien Texten, die durch den Auftraggeber online eingestellt werden können. Die maximale Bild-Dateigröße beträgt 80 KB. 
  
 VII. Vertragsdauer 
  
Der Vertrag für einen Premium- / Profi-Eintrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragsdauer gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten. 
  
 VIII. Schalten des Profi-Eintrages 
  
Das Schalten des Premium- / Profi-Eintrages erfolgt durch das Einstellen in die Spezial-Suchmaschine. Maßgeblich ist die für die Spezial-Suchmaschine übliche Wiedergabequalität. 
Der Auftraggeber wird von Airportcars24 Vertriebs GmbH von dem Freischalten des Premium- / Profi-Eintrages informiert; er ist dann verpflichtet, den Eintrag unverzüglich zu überprüfen und etwaige Fehler innerhalb von sieben Tagen selbst online zu korrigieren oder gegenüber Airportcars24 Vertriebs GmbH anzuzeigen. 
Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung oder rügt er Fehler außerhalb der vorgenannten Frist, trägt er die Kosten der notwendigen oder von ihm gewünschten Änderungen seines Premium- / Profi-Eintrages. 
  
 IX. Ausfall oder Verschiebung 
  
Ist die Durchführung des Werbeauftrages aus redaktionellen oder aus technischen Gründen (z.B. Netz oder Systemausfälle) oder wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, so wird der Werbeauftrag durchgeführt, sobald die Störung behoben ist. 
Airportcars24 Vertriebs GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn die Störung voraussichtlich länger als 5 Tage andauert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich der zeitlichen Verschiebung, gilt dies als Einverständnis mit der Verschiebung. 
Kann der Premium- / Profi-Eintrag nicht erscheinen oder widerspricht der Auftraggeber der Nachholung, erlischt der Werbeauftrag; bis dahin nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere erhält der Auftraggeber bereits aufgewendete Produktionskosten nicht erstattet. 
Dauert die technische Störung länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber den Werbevertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Noch nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. 
  
 X. Vergütung, Zahlungsbedingungen 
  
Die Vergütung bestimmt sich nach der gültigen Preisliste von Airportcars24 Vertriebs GmbH im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 
Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. 
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der jeweilige Jahresbetrag wird im Voraus vor Schaltung des Premium-/ Profi-Eintrages zur Zahlung fällig; der Premium- / Profi-Eintrag werden nicht freigeschaltet, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nicht akzeptiert. 
  
 XI. Zahlungsverzug 
  
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse kann Airportcars24 Vertriebs GmbH die weitere Erfüllung des Werbeauftrags bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen an den Auftraggeber - auch aus anderen Rechtsverhältnissen - zurückhalten und in allen Fällen Vorauszahlung verlangen. 
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geschuldet. 
  
 XII. Aufrechnung/ Zurückbehaltung 
  
Gegen Vergütungsforderungen von Airportcars24 Vertriebs GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten. 
  
  XIII. Preisänderungen 
    
Preisänderungen sind jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge. Preissenkungen wirken zugunsten des Auftraggebers sofort, Preiserhöhungen vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung schriftlich vor ihrem Wirksamwerden, endet der Werbevertrag am darauffolgenden Monatsletzten; bis dahin gilt der alte Preis weiter.  
    
  XIV. Haftungsausschluss 
    
Die Haftung von Airportcars24 Vertriebs GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich oder vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
    
  XV. Datenspeicherung 
    
Der Auftraggeber nimmt gemäss § 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von Airportcars24 Vertriebs GmbH gespeichert werden.  
    
  XVI. Salvatorische Klausel 
    
Sollte eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages. 
    
  XVII. Gerichtsstand 
    
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlich München als Gerichtsstand vereinbart. 
    
  XVIII. Rechtswahlklausel 
    
Der Werbevertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
    
  XIX. Schriftformklausel 
    
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform. 

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  AGB der kostenpflichtigen Banner-Werbung 
    
 I. Einbeziehung der AGB 
    
Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und Airportcars24 Vertriebs GmbH (nachfolgend Airportcars24 Vertriebs GmbH) als Auftragnehmerin kommt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.  
    
  II. Vertragsabschluss 
    
Airportcars24 Vertriebs GmbH errichtet und unterhält im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Internet eine Spezial-Suchmaschine und übernimmt hierbei auch die Beratung und Vermarktung von Werbeanzeigen. 
Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und Airportcars24 Vertriebs GmbH bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Airportcars24 Vertriebs GmbH, mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können die schriftliche nicht ersetzen. Unabhängig hiervon kommt der Werbevertrag zustande, wenn Airportcars24 Vertriebs GmbH die Werbeanzeige des Auftraggebers in die Spezial-Suchmaschine einstellt. 
Maßgeblich für den Inhalt des Werbeauftrages ist der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung von Airportcars24 Vertriebs GmbH. Die Festlegung der Platzierung der Werbeanzeige in der Spezial-Suchmaschine ist nicht notwendiger Bestandteil des Werbevertrages. 
    
  III. Annahme von Aufträgen 
    
Airportcars24 Vertriebs GmbH ist nicht verpflichtet, die Werbeunterlagen des Auftraggebers zu prüfen. Airportcars24 Vertriebs GmbH ist frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen oder abzulehnen. 
Airportcars24 Vertriebs GmbH ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss die Werbeanzeige aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen oder ihre Einstellung in der Spezial-Suchmaschine zu löschen. Über die Gründe der Zurückweisung oder Löschung wird der Auftraggeber informiert. 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeunterlagen vollständig und rechtzeitig an Airportcars24 Vertriebs GmbH zu liefern. Erfüllt er diese Verpflichtung ganz oder teilweise nach Mahnung durch Airportcars24 Vertriebs GmbH nicht, wird mit Ablauf der Frist der Werbeauftrag storniert, die vereinbarte Vergütung wird zur Hälfte fällig. 
Weist Airportcars24 Vertriebs GmbH einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs.2 genannten Gründen) nach Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers auch aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen.  
    
  IV. Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers 
    
Der Auftraggeber trägt im Verhältnis zu Airportcars24 Vertriebs GmbH die ausschließliche Verantwortung für den Inhalt seiner Werbeanzeige und steht Airportcars24 Vertriebs GmbH dafür ein, dass diese Anzeige keinen strafrechtlichen, presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften widerspricht. 
Mit der Erteilung des Werbeauftrages bestätigt der Auftraggeber, dass er alleiniger Rechtsinhaber der von ihm zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. 
Der Auftraggeber stellt Airportcars24 Vertriebs GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet Airportcars24 Vertriebs GmbH gegenüber für jeglichen aus der Werbeanzeige entstandenen oder entstehenden Schaden. 
 

   V. Werbeunterlagen 
    
Die Werbeanzeige kann aus einem Bild und/oder Text bestehen. 
Die vollständigen Werbeunterlagen müssen Airportcars24 Vertriebs GmbH spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Einstellungstermin zugegangen sein. 
Mit dem Auftrag bestimmt der Auftraggeber, ob seine Werbeanzeige (Banner) im Format 400 x 40 oder 150 x 60 Pixel erscheinen soll. 

Die Werbeunterlagen sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden: 
Airportcars24 Vertriebs GmbH
Inhaber: Airportcars24 Vertriebs GmbH
Ludwigstrasse 45
85539 Hallbergmoos

    
Können Werbeaufträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, weil die Werbeunterlagen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder sonst fehlerhaft geliefert werden, wird die vereinbarte Vergütung dennoch zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Das Risiko bei der Übermittlung von Werbeunterlagen trägt allein der Auftraggeber. 
    
 VI. Werbezeit 
    
Die Laufzeit des Banners beträgt grundsätzlich 30 Tage und verlängert sich automatisch um weitere 30 Tage, sollte nicht fristgerecht gekündigt werden
    
 VII. Schalten der Werbeanzeige 
    
Das Schalten der Werbeanzeige erfolgt durch das Einstellen in die Spezial-Suchmaschine. Maßgeblich ist die für die Spezial-Suchmaschine übliche Wiedergabequalität. 
Der Auftraggeber wird von Airportcars24 Vertriebs GmbH von dem Einstellen der Werbeanzeige informiert; er ist dann verpflichtet, die Werbeanzeige unverzüglich zu überprüfen und etwaige Fehler innerhalb von sieben Tagen schriftlich gegenüber Airportcars24 Vertriebs GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung oder rügt er Fehler außerhalb der vorgenannten Frist, trägt er die Kosten der notwendigen oder von ihm gewünschten Änderungen seiner Werbeanzeige. 
Die Werbeanzeige wird auf der einvernehmlich festgelegten Seite der Airportcars24 Vertriebs GmbH Suchmaschine platziert. Wurde eine solche Festlegung bei Vertragsabschluss nicht getroffen, erfolgt die Platzierung durch Airportcars24 Vertriebs GmbH nach billigem Ermessen. Wird die Werbeanzeige gelöscht, besitzt der Auftraggeber keinen Anspruch darauf, dass die erneute Einstellung der Werbeanzeige an gleicher Stelle platziert wird wie die gelöschte. 
   
 VIII. Ausfall oder Verschiebung 
    
 
Ist die Durchführung des Werbeauftrages aus redaktionellen oder aus technischen Gründen (z.B. Netz oder Systemausfälle) oder wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, so wird der Werbeauftrag durchgeführt, sobald die Störung behnach oben ist.

Airportcars24 Vertriebs GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn die Störung voraussichtlich länger als 5 Tage andauert und/oder wenn die Anzeige an anderer als der vereinbarten Stelle platziert wird.
 
Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich der zeitlichen Verschiebung oder dem Einstellen der Werbeanzeige an eine andere Stelle (Umfeld), gilt dies als Einverständnis mit der Verschiebung oder der Platzierung.  
Kann die Werbeanzeige nicht erscheinen oder widerspricht der Auftraggeber der Nachholung oder anderen Platzierung, erlischt der Werbeauftrag; bis dahin nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere erhält der Auftraggeber bereits aufgewendete Produktionskosten nicht erstattet. 
Dauert die technische Störung länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber den Werbevertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Noch nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.  
    
 IX. Vergütung, Zahlungsbedingungen 
    
Die Vergütung bestimmt sich nach der gültigen Preisliste von Airportcars24 Vertriebs GmbH im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 

Die Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. 
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nicht akzeptiert. 
    
 X. Zahlungsverzug 
    
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse kann Airportcars24 Vertriebs GmbH die weitere Erfüllung des Werbeauftrages bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen an den Auftraggeber - auch aus anderen Rechtsverhältnissen - zurückhalten und in allen Fällen Vorauszahlung verlangen. 
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geschuldet. 
    
 XI. Aufrechnung/ Zurückbehaltung 
    
Gegen Vergütungsforderungen von Airportcars24 Vertriebs GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten.  
    
 XII. Preisänderungen 
    
Preisänderungen sind jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge. Preissenkungen wirken zugunsten des Auftraggebers sofort, Preiserhöhungen vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung schriftlich vor ihrem Wirksamwerden, endet der Werbevertrag am darauffolgenden Monatsletzten; bis dahin gilt der alte Preis weiter.  
    
 XIII. Haftungsausschluss 
    
Die Haftung von Airportcars24 Vertriebs GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich oder vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  
    
 XIV. Datenspeicherung 
    
Der Auftraggeber nimmt gemäss § 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von Airportcars24 Vertriebs GmbH gespeichert werden.  
    
 XV. Salvatorische Klausel 
    
Sollte eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages.  
    
 XVI. Gerichtsstand 
    
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlich München als Gerichtsstand vereinbart.  
    
 XVII. Rechtswahlklausel 
    
Der Werbevertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
    
 XVIII. Schriftformklausel 
    
 
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform. 
    
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